Krise des Gewaltbegriffs? Zur Kontingenz der Unterscheidung von legitimer und illegitimer Gewalt.
Wer kennt sie nicht die Bilder des 11.09.2001, die noch am gleichen Tag um die Welt gingen. Bilder, die viele von uns wahrscheinlich nie vergessen werden. Der 11. September gilt für viele seither als eine Zäsur. Die amerikanische Administration führt seither einen „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“, um das Problem zu bearbeiten. Schnell stellten sich Erfolge ein, die Taliban wurden aus Afghanistan vertrieben und eine Übergangsregierung installiert. Auch die Machthaber der Bath-Partei im Irak und deren Oberhaupt, Saddam Hussein, fegte man binnen weniger Wochen, trotz massiver Divergenzen über das Vorgehen innerhalb der Staatengemeinschaft, hinweg. Letztlich legitimierte der UN-SR so zwei exzessive Formen der Gewaltanwendung. Diesen Gewaltanwendungen steht die Verurteilung jeder Form von Terrorismus gegenüber. Terrorismus gilt als illegitim. Verkürzt lässt sich also sagen, dass es eine Trennung zwischen legitimer und illegitimer Gewalt gibt.
In dem Paper soll gezeigt werden, dass diese Unterscheidung zwischen legitimer und illegitimer Gewalt kontingent ist. Dies geschieht indem zunächst gefragt wird, was/wer darüber entscheidet, welcher Gewalteinsatz legitim/illegitim ist? Ferner soll gefragt werden, wie politisch Handelnde den Einsatz von Gewalt legitimieren? Die Kriterien für einen illegitimen/legitimen Gewalteinsatz sollen so zunächst aufgezeigt und dann daraufhin befragt werden, wie sie (re-) produziert werden. Damit werden sie zugleich als kontingent beschrieben und einer Rekonstruktion unterzogen. Dies sagt dann auch etwas darüber aus, wann Kriterien für einen Gewalteinsatz in die Krise geraten können, wie dies geschehen kann und vor allem wie wir selbst daran beteiligt sind.

